Der BDKS (Bundesdurchschnittskostensätze) ist ein, von der Agentur für Arbeit, herausgegebener Richtwert, was eine Weiterbildung, Umschulung, Fortbildung oder Kurs kosten darf. Die Werte sind je Stunde und Teilnehmer und nach Berufen sortiert.
Ist allerdings die Maßnahme die Sie planen, z.B. auf Grund der regional in Ihrem Gebiet tätigen Dozenten höher oder ist der Materialaufwand in Ihrer Maßnahme besonders hoch und somit teurer heißt das nicht das Sie die Maßnahme nicht durchführen können. Es bedeutet nur, dass Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen müssen, diesen von Ihnen gewünschten Kostensatz nehmen zu dürfen.
Die Beantragung ist relativ aufwendig und vor allem gibt es vorher Einiges zu prüfen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei.
*BDKS : Hier können sie die aktuellen BDKS downloaden: BDKS